Die ungleiche Behandlung von Arbeit und Kapital
Während die Arbeit durch die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern künstlich verteuert wird, beschreitet man auf der Kapitalseite genau den umgekehrten Weg: Investitionen werden durch Zuschüsse aus unterschiedlichen Subventionstöpfen künstlich verbilligt. Das Resultat kann niemanden überraschen: Die einseitig belastete Arbeit wird häufig völlig sinnlos wegrationalisiert (durch Maschinen ersetzt, die bei ordentlicher Kalkulation gar nicht rentabel wären). Die weitere Folge: Das künstlich erzeugte Überangebot an Arbeitskräften sorgt für sinkende Reallöhne, während im Gegenzug Kapitalrenditen überproportional ansteigen.
Berechnungsgrundlage:
Lohnkosten: 100 Euro Bruttolohn, abzüglich 21 Euro
Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil und 15 Euro Lohnsteuern, das
ergibt einen Nettolohn von 64 Euro. Bei 64 Euro netto bedeuten 21
Euro Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 33 % Kostenaufschlag,
die Arbeitgeberanteile ebenfalls 33 % und die 15 Euro Steuern
entsprächen 23 % Aufschlag.
Kapitalkosten: Die Investitions-Zuschüsse für Maschinen
sind natürlich unterschiedlich, es konnte nur ein
geschätzter Durchschnittswert angegeben werden. Es gibt
unzählige Förderungstöpfe auf Kommunal-, Landes-,
Bundes- und EU-Ebene.
Fazit: Bei einem Kostenaufwand von 121 Euro verbleiben beim Arbeitnehmer nur etwa 64 Euro, während bei Investitionen genau umgekehrt verfahren wird (aus 80 Euro Einsatz werden 100 Euro). Insgesamt wird die Arbeit vom Gesetzgeber also um über 100 % schlechter gestellt als Investitionskapital.
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(Folge
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J. Müller, Flensburg, im Oktober 2008. Impressum
Was ist
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Dreist
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Bürokratiemonstrum, an der Umwandlung Deutschlands zum
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Erbschuldideologie usw. festgehalten wird.